Teilzeitarbeit – Wissen Sie, wie Ihre Vorsorge geregelt ist?

Teilzeitarbeit bedeutet zunächst einen tieferen Lohn. Wird die Erwerbstätigkeit ganz aufgegeben, entfällt die Versicherung in der Pensionskasse vollständig. Ein tieferes Einkommen führt zu Lücken in der Altersvorsorge. Aufgrund der Kinderbetreuung und der darauffolgenden Teilzeitanstellung ist dies vor allem bei Müttern der Fall. So erhält fast die Hälfte der Frauen keine oder eine verringerte Pensionskassenrente. Mit dem revidierten Pensionskassengesetz und dem angepassten Vorsorgeplan gehen wir deshalb neue Wege.

PKGR-Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte

  • Versicherter Lohn

Der versicherte Lohn ist massgebend für die Höhe der Sparbeiträge und der Risikoleistungen bei Tod und Invalidität. Die Eintrittsschwelle definiert den minimalen AHV-Lohn, der notwendig ist, damit man sich bei der PKGR versichern kann. Sie liegt bei CHF 21 510. Mit dem Koordinationsabzug von 25% beträgt der minimale versicherte Lohn somit CHF 16 133. Für Teilzeitbeschäftigte wird zudem der Beschäftigungsgrad berücksichtigt. Folglich steigt der versicherte Lohn für tiefere Einkommen. Teilzeitbeschäftigte profitieren deshalb direkt von dieser Lösung.

  • Einkauf von Vorsorgeleistungen

Die Einkaufstabellen sind angepasst worden: Somit ändert sich je nach Sparplan die individuelle Einkaufshöhe. Durch die höhere Einkaufssumme steigt das persönliche Sparguthaben, was zu höheren Leistungen führt.

  • Sparbeiträge

Versicherte der PKGR können aus drei verschiedenen Sparplänen auswählen. Sie entscheiden selbst, in welcher Höhe sie Beiträge leisten wollen. Der Vorteil bei freiwillig höheren Sparbeiträgen: eine höhere Altersrente, auch bei einer vorzeitigen Pensionierung.

Wollen Sie weitere Informationen zu Ihrer Altersvorsorge erhalten? Wir bieten Ihnen eine transparente Vorsorgelösung und beantworten all Ihre Fragen rund um die berufliche Vorsorge. Vorsorge ¦ Pensionskasse Graubünden ihre flexible Versicherung (pkgr.ch)